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Lageplan

Fliegenfischer Club

Hausordnung

 

1.   Betreten der Anlage nur für Angler mit gültiger Gastkarte.

2.                       Mindestmaße               Schonzeiten

     Aal                    40 cm

     Bachforelle       40 cm             15.10. - 15.02.

     Hecht                50 cm             01.01. - 15.05.

     Karpfen            35 cm         über 60 cm sofort schonend zurücksetzen  ( Leichfische)

     Schleie             30 cm

     Stör                  50cm

     Zander             50 cm             01.01. - 15.05.

     Waller             50cm            unter mäßige sind lebend bei der Aufsicht abzugeben.  

3.    Jeder Angler hat folgende Hilfsgeräte bei sich zu  führen: Unterfangkescher, Hakenlöser, Messer,

       Fischtöter, Zentimeterm, für Karpfenangler gelten sonder Regelungen.

4.    Mindestabstand zum nächsten Angler: 10 m (der See ist groß genug)

5.    Das Mitbringen von Köderfischen ist untersagt (Seuchengefahr)

6.    Keine lebenden Köderfische verwenden (Tierschutzgesetz)

7.    Jegliches Anfüttern ist verboten

8.    Das Schlachten von Fischen ist nur am Schlachtplatz gestattet

9.    Jeder Angler hat seinen Angelplatz aufgeräumt und sauber zu verlassen.    (Sehne gehört in die Mülltonne)

10.  Das Grillen und Anlegen von Lagerfeuern sowie das Aufstellen von Zelten ist verboten

11.  Das Fischen ist nur mit Einzelhaken gestattet (auch beim Blinkern)

                  12.  Fangbegrenzung

                Preis der Tageskarte                  maximaler Fang

     5,--€     3 Stck.    einschl. max. 1 Edelfisch – Forelle, Karpfen, Stör usw. ab 50cm

    10,--€     3 Stck.    einschl. max. 1 Edelfisch – Forelle, Karpfen, Stör usw. ab 50cm

    15,-- €     5 Stck.    einschl. max. 1 Edelfisch – Forelle, Karpfen, Stör usw. ab 50cm

    20,--€     10 Stck.    einschl. max. 1 Edelfisch – Forelle, Karpfen, Stör usw. ab 50cm

    ab 25,-- €     15 Stck .    einschl. max. 1 Edelfisch – Forelle, Karpfen, Stör usw. ab 50cm     

    Zuviel entnommene Fische werden mit 12,-- Euro pro. Kg. berechnet.

14.   Die Inseln und Schongebiete sowie die Zuchtteichanlagen sind nicht zu betreten

15.   Jeder Angler ist verpflichtet, die Natur, die Landschaft und die anderen Kreaturen vor  Beschädigung und     Belästigung zu schützen. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt. Angler, die die Hausordnung verletzen oder missachten, müssen das Angeln einstellen, die Anlage verlassen und sind für den entstandenen Schaden haftbar. Es wird kein Geld zurückgezahlt.

 Dies gilt auch für Angler die, die Rutenzahl überschreiten.

16.  Das Betreten und (Befahren bis zum Parkplatz) der Anlage geschieht auf eigene Gefahr!

17.  Jugendliche unter 12 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Volljährigen Angelberechtigten angeln.

18.  Gastkarten werden nur an Angler, mit gültigem Jahresfischereischein ausgegeben.

Hower Fischzucht Gericke, Kirchwerder Landweg 452, D-21037 Hamburg, Tel.:+49(0)40 723 85 99, Mail.:info@howersee.de