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1. Betreten der Anlage nur für Angler mit gültiger Gastkarte.
2. Mindestmaße Schonzeiten
Aal 40 cm
Bachforelle 40 cm 15.10. - 15.02.
Hecht 50 cm 01.01. - 15.05.
Karpfen 35 cm über 60 cm sofort schonend zurücksetzen ( Leichfische)
Schleie 30 cm
Stör 50cm
Zander 50 cm 01.01. - 15.05.
Waller 50cm unter mäßige sind lebend bei der Aufsicht abzugeben.
3. Jeder Angler hat folgende Hilfsgeräte bei sich zu führen: Unterfangkescher, Hakenlöser, Messer,
Fischtöter, Zentimeterm, für Karpfenangler gelten sonder Regelungen.
4. Mindestabstand zum nächsten Angler: 10 m (der See ist groß genug)
5. Das Mitbringen von Köderfischen ist untersagt (Seuchengefahr)
6. Keine lebenden Köderfische verwenden (Tierschutzgesetz)
7. Jegliches Anfüttern ist verboten
8. Das Schlachten von Fischen ist nur am Schlachtplatz gestattet
9. Jeder Angler hat seinen Angelplatz aufgeräumt und sauber zu verlassen. (Sehne gehört in die Mülltonne)
10. Das Grillen und Anlegen von Lagerfeuern sowie das Aufstellen von Zelten ist verboten
11. Das Fischen ist nur mit Einzelhaken gestattet (auch beim Blinkern)
Preis der Tageskarte maximaler Fang
5,--€ 3 Stck. einschl. max. 1 Edelfisch – Forelle, Karpfen, Stör usw. ab 50cm
10,--€ 3 Stck. einschl. max. 1 Edelfisch – Forelle, Karpfen, Stör usw. ab 50cm
15,-- € 5 Stck. einschl. max. 1 Edelfisch – Forelle, Karpfen, Stör usw. ab 50cm
20,--€ 10 Stck. einschl. max. 1 Edelfisch – Forelle, Karpfen, Stör usw. ab 50cm
ab 25,-- € 15 Stck . einschl. max. 1 Edelfisch – Forelle, Karpfen, Stör usw. ab 50cm
Zuviel entnommene Fische werden mit 12,-- Euro pro. Kg. berechnet.
14. Die Inseln und Schongebiete sowie die Zuchtteichanlagen sind nicht zu betreten
15. Jeder Angler ist verpflichtet, die Natur, die Landschaft und die anderen Kreaturen vor Beschädigung und Belästigung zu schützen. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt. Angler, die die Hausordnung verletzen oder missachten, müssen das Angeln einstellen, die Anlage verlassen und sind für den entstandenen Schaden haftbar. Es wird kein Geld zurückgezahlt.
Dies gilt auch für Angler die, die Rutenzahl überschreiten.
16. Das Betreten und (Befahren bis zum Parkplatz) der Anlage geschieht auf eigene Gefahr!
17. Jugendliche unter 12 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Volljährigen Angelberechtigten angeln.
18. Gastkarten werden nur an Angler, mit gültigem Jahresfischereischein ausgegeben.
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